Die Beiträge werden sich im kommenden Jahr für Gutverdiener erhöhen
Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung auf 6.700 Euro monatlich erhöhen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung auf 6.700 Euro monatlich erhöhen.
Zum 1. Juli 2018 steigen die Renten West um 3,22%, die Renten Ost um 3,37%
Ermöglicht wird die Erhöhung durch steigende Löhne, eine günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes und ein gutes Wirtschaftswachstum.